Kreisgruppe Brandenburg / Havel

Wann klingelt's bei der Stadt? - für ein fahrradfreundliches Brandenburg!

Die nächste Stadtverordnetenversammlung (SVV) findet Corona-bedingt am 13.05. im Brandenburger Theater (Grabenstraße 14) statt. Der VCD ruft zu einer genehmigten Demonstration am 13.05. um 15:30 vor dem Brandenburger Theater auf, um Stadtverwaltung und SVV-Mitglieder darauf aufmerksam machen, dass wir uns eine fahrradfreundliche Stadt wünschen.

Die Stadtverwaltung plant und baut Radverkehrsanlagen, die alles andere als fahrradfreundlich sind und z.T. sogar ein Sicherheitsrisiko darstellen, wie die neu markierten "Schutzstreifen" in der Bauhofstraße. Wir wollen uns mit unseren Fahrrädern vor dem Brandenburger Theater versammeln und Stadtverwaltung und SVV-Mitglieder klingelnd darauf aufmerksam machen, dass wir uns eine Stadt wünschen, die nicht nur auf dem Papier und in Sonntagsreden fahrradfreundlich ist und handelt.

Die Versammlung ist von der Polizei genehmigt. Wir werden Abstands- und Hygieneregeln selbstverständlich einhalten: Alle Teilnehmer müssen mindestens eine Fahrradlänge (2 m) Abstand zu anderen Demo-Teilnehmern und den ankommenden Teilnehmern der SVV halten. Wir werden auf dem Platz vor dem Eingang des Brandenburger Theaters entsprechende Markierungen anbringen.

Die Auflagen im Einzelnen:

  1. Die Zahl der Teilnehmenden ist auf 50 Personen zu begrenzen. Der Versammlungsleiter hat weitere Personen, die sich der Versammlung anschließen wollen, unverzüglich auszuschließen. Die Versammlung ist sofort zu beenden, wenn ungeachtet dessen die Zahl der Teilnehmenden 50 Personen übersteigt.
  2. Zwischen den Versammlungsteilnehmenden ist ein Mindestabstand von 2 Metern durchgehend einzuhalten.
  3. Der Zutritt zur Kundgebungsfläche hat geordnet zu erfolgen, um die Mindestabstände zu gewährleisten.
  4. Der Versammlungsort ist durch den Versammlungsleiter zu kennzeichnen.Außerhalb des gekennzeichneten Bereichs ist ausreichend Platz für das freie und ungehinderte Passieren unbeteiligter Personen unter Einhaltung der Mindestabstände zu gewährleisten. Vorhandene Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten.
  5. Der Versammlungsleiter hat während der gesamten Versammlung vor Ort zu sein und dafür Sorge zu tragen, dass die Auflagen in geeigneter Form bekannt gegeben werden. Er hat auch dafür zu sorgen, dass die Auflagen eingehalten werden.

Darüber hinaus empfehlen wir, einen Mund- und Nasenschutz zu tragen.

Bringt Plakate mit euren Forderungen mit!

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