Brandenburg

Straße & Auto, Mobilitätsbildung, Pressemitteilung
Landesverband Brandenburg

Tempo 30 vor Schulen ist noch nicht genug

Auch in Brandenburg gilt ab sofort: Tempo 30 wird die Regel vor Schulen, Kindertagesstätten, Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern. Die Anordnung der Geschwindigkeitsbegrenzung muss damit nicht mehr im Einzelfall begründet werden und ist auch auf Landes- und Bundesstraßen möglich. Ein weitere Schritt in die richtige Richtung, aber bei weitem nicht genug.

Denn der Haken bei der Sache ist: die Regelung gilt nur für bis zu 300 Metern im Umkreis der Einrichtungen und soll zeitlich auf die Unterrichtszeiten begrenzt werden.

Damit führt die neue Regelung, die eigentlich zu begrüßen ist, zu noch mehr kleinteiligen Wechseln von Tempo 30 und Tempo 50 und damit nicht gerade zu mehr Akzeptanz bei den Autofahrenden.

Kinder und Jugendliche, Fußgänger*innen und Radfahrer*innen, all die Personen, die im Straßenverkehr überproportional gefährdet sind, profitieren von einer geringeren Geschwindigkeit in unseren Dörfer und Städten. Deshalb fordert der VCD schon seit langem, dass den Kommunen mehr Spielraum bei der Ausweisung von Tempo 30 eingeräumt werden muss. Mit der jetzigen Gesetzgebung können die Behörden sich an die Umkehr der Beweispflicht gewöhnen. Auf Dauer braucht es eine Änderung der StVO, damit Tempo 30 generell die Regel und Tempo 50 die Ausnahme wird.

Mehr Informationen zu Tempo 30 finden Sie auch auf den Seiten des
<link https: tempo30.vcd.org t30-start.html external-link-new-window external link in new>VCD Bundesverbandes.

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