Brandenburg

Ortsgruppe Potsdam, Radverkehr, Güterverkehr
Ortsgruppe Potsdam

Mehr Fahrradstraßen für Potsdam

Für die Überarbeitung des Radverkehrskonzeptes reicht der VCD Potsdam zwölf Vorschläge für neue Fahrradstraßen in Potsdam ein

Die Landeshauptstadt Potsdam überarbeitet gerade das Radverkehrskonzept. Der VCD Potsdam ist an diesem Prozess beteiligt und hat über den VCD-HINWEISER schon 169 Problemstellen an die Stadt gemeldet und Vorschläge für Fahrradvorrangrouten eingereicht. Jetzt wurden wir um Vorschläge für Fahrradstraßen gebeten. Von unseren Mitgliedern wurden zwölf Straßen vorgeschlagen. Diese Vorschläge haben wir an die Stadt weitergeleitet. Vielen Dank für eure Vorschläge.

 

gut zu wissen

Fahrradstraße und Fahrradzone

 

Fahrradstraße Zeichen 244.1 StVO

  • Fahrradstraßen sind laut StVO nur für Radverkehr und Elektrokleinfahrzeuge im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung – eKFV
  • Durch Zusatzschilder können Fahrradstraßen für andere Fahrzeuge freigegeben werden.
  • Die Höchstgeschwindigkeit auf Fahrradstraßen beträgt 30 km/h.
  • Nebeneinanderfahren ist in Fahrradstraßen erlaubt.

Seit 2021 muss der Radverkehr nicht mehr die vorherrschende Verkehrsart sein. Als Begründung für die Ausweisung reicht der Nachweis einer hohen Fahrradverkehrsdichte, einer hohen Netzbedeutung für den Radverkehr oder auf eine lediglich untergeordnete Bedeutung für den Kraftfahrzeugverkehr

Fahrradzone Zeichen 244.3 StVO

Grundsätzlich gelten in Fahrradzonen die gleichen Verkehrsregeln wie in Fahrradstraßen. Einige Punkte hinsichtlich der Umsetzung und Gestaltung weichen jedoch ab:

  • Die Fahrradzone darf sich nicht auf Straßen des überörtlichen Verkehrs oder Vorfahrtsstraßen erstrecken
  • Die Fahrradzone darf nur Straßen umfassen, deren Kreuzungen ohne Lichtzeichen geregelt werden.
  • Die Einrichtung einer Fahrradzone darf sich nicht mit einer Tempo 30-Zone überschneiden.

zurück