Brandenburg

Bahn & Bus, Bahnhofsgestaltung
Landesverband Brandenburg

Barrierefreie Mobilität duldet kein Zuständigkeitsgeschacher!

Wer auf Bahnreisen Hilfe beim Ein- und Aussteigen benötigte oder Fragen zur Umsteigezeit und zur Barrierefreiheit an Bahnhöfen hatte, konnte sich bisher telefonisch oder online an den Mobilitätsservice der Deutschen Bahn wenden. Nun steht dieses Angebot nicht mehr allen Kunden zur Verfügung. „Untragbar“ findet der VCD und fordert Nachbesserungen.

Wie der VCD Brandenburg im Offenen Brief der “<link https: kobinet-nachrichten.org de nachrichten teilhabe-deutlich-erschwert.htm external-link-new-window external link in new>Kooperation Behinderter im Internet e. V.” erfahren hat, bietet die DB Station & Service AG, (eine 100%-ige Tochtergesellschaft der DB und Betreiber der Bahnhöfe in Deutschland) die Unterstützung für mobilitätseingeschränkte Reisende nur noch für Fahrten der Deutschen Bahn kostenlos an. Andere Eisenbahnunternehmen müssen für diesen Service jetzt Verträge mit der DB schließen und bezahlen, was nicht alle Unternehmen machen.

 

Reisende müssen sich deshalb momentan vorab informieren, mit welchem Eisenbahnunternehmen sie unterwegs sind, ob dieses einen Servicevertrag mit der DB geschlossen hat und wenn nicht, wer dann für eine Hilfestellung zuständig ist. Eine deutliche Erschwernis für das barrierefreie Reisen.

 

Die Deutsche Bahn begründet das neue Prozedere in einer Antwort, die dem VCD Brandenburg vorliegt, mit “Kostensteigerungen” und schreibt weiter: “Um die Kosten gerecht zu teilen und den Service für mobilitätseingeschränkte Reisende auch weiterhin aus einer Hand zu organisieren, hat die DB allen betroffenen Eisenbahnunternehmen einen Vertrag zu den Leistungen der Mobilitätsservice-Zentrale [MSZ] angeboten.”

 

Der VCD versteht, dass sich für die DB durch vermehrte Dritt-Eisenbahnverkehrsunternehmen (also keine DB-Züge) der Wettbewerb auf der Schiene geändert hat, doch dieses politische Problem, darf nicht zum Problem von mobilitätseingeschränkten Reisenden werden!

Die Bundesregierung, als Eigentümer der Deutschen Bahn ist deshalb in der Pflicht nicht nur allen Eisenbahnverkehrsunternehmen einen “diskriminierungsfreien Zugang” zu gewährleisten, sondern auch deren Kundinnen und Kunden.

 

Daher fordert der VCD Brandenburg:

 

  1. eine vereinfachte Anmeldung bei der MSZ der DB durch ein zentrales System (auch App-gesteuert) für alle Bahnhöfe und Haltestellen
  2. eine Stellungnahme von nicht-teilnehmenden EVU (HANS, NEB, ODEG, PR) in Brandenburg, warum sie nicht teilnehmen

 

Bisher nehmen nur Abellio, DB Regio und die MRB teil.

HANS (Linien RB34, RB73, RB74), NEB (Linien RB12, RB25, RB26, RB27, RB35, RB36, RB54, RB60, RB61, RB62, RB63), ODEG (Linien RE2, RE4 + RB33, RB41, RB46, RB51, RB65) und PR (Linien RB91, RB93) nehmen nicht teil.

 

Der VCD Brandenburg hat mit den nicht teilnehmenden Unternehmen inzwischen Kontakt aufgenommen, um weiter Informationen zu erhalten.

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