Landesverband Brandenburg
Frage 1: Der Landtag Brandenburg hat im Frühjahr 2024 das Mobilitätsgesetz beschlossen. Wie kann aus Ihrer Sicht das Mobilitätsgesetz weiterentwickelt werden?
Der nächste Schritt der Weiterentwicklung des Gesetzes ist für uns nach Klärung der Konnexitäts- und Mehrbelastungs-Fragen für die Kommunen, das ÖPNV-Gesetz schlussendlich in das MobG zu integrieren.
Außerdem wollen wir ein „Bündnis für Mobilität“ initiieren, in dem sich Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verkehrsbranche und Verbänden zusammenfinden, um gemeinsam und projektbezogen die Mobilität in unserem Land immer einfacher, flexibler und klimafreundlicher zu machen. Das Bündnis bietet die Möglichkeit, das breite gesellschaftliche Bündnis aus dem das MobG entstanden ist fortzuführen und Zukunftsfragen der Mobilität auf landespolitischer Ebene zu erörtern.
Auch Wirtschafts- Dienstleistungsverkehre sind Verkehre, die ohne Straße nicht auskommen: die Versorgungssicherheit über die Straße ist in diesem MobG mitberücksichtigt, wird aber bei Möglichkeit noch weiterentwickelt. Eine entscheidende Rolle kommt hier den Kommunen zu, da sie die Zuständigkeit haben beim ÖPNV und der Vor-Ort-Mobilität, sowie der Gewerbegebietsausweisung.
Derzeit strebt das Land Bbg auf der Grundlage des Mobilitätsgesetzes die Sicherung eines attraktiven Mobilitätsangebotes in Abstimmung mit den kommunalen Aufgabenträgern die Entwicklung einheitlicher Bedienstandards an, die ein verlässliches Angebot zu bestimmten Zeiten, in festgelegten Takten und mit definierten Produkten sicherstellt. Der VBB ist hierbei die Koordinierungs- und Umsetzungsstelle.
Die digitalen Informationsportale haben in der Zukunft alle Mobilitätsmittel und ihre Anbieter zu umfassen, damit ein „bruchfreies“ Umsteigen gelingt und die Brandenburger, die für sie geeigneten Mobilitätspotenziale erkennen.
Das Mobilitätsgesetz ist ein großer Schritt nach vorne, aber noch keine hinreichende Bedingung für das Gelingen der Verkehrswende. Uns Bündnisgrünen ist wichtig, dass das ÖPNV-Gesetz in das Mobilitätsgesetz integriert wird. Der Güterverkehr fehlt noch komplett und sollte durch einen eigenen Abschnitt aufgenommen werden. Grundsätzlich sollte das Gesetz regelmäßig angepasst werden. Dies gilt insbesondere für die Entwicklungen rund um das landesweite Radnetz sowie das landesweite ÖPNV/SPNV-Netz. Auch die Mindestbedienstandards sollten bis zur Erreichung einer Mobilitätsgarantie stetig hochgeschraubt werden. Schließlich ist eine Festschreibung der Finanzen für die Erreichung der im Gesetz formulierten Ziele erstrebenswert.
Die Schlechterstellung des Autos durch das Mobilitätsgesetz Brandenburg werden wir rückgängig machen. Sie entbehrt angesichts zunehmend klimaneutral betriebener Fahrzeuge jeglicher Grundlage.
Unser grundsätzliches Ziel ist es, dass Mobilität und Erreichbarkeit überall in der Fläche des Landes Brandenburg gewährleistet werden. Dafür unterstützen wir alle Verkehrsmittel. Die Verabschiedung des Mobilitätsgesetzes war ein wichtiger Schritt zur Erreichung dieses Zieles.
Für die Zukunft sehen wir mehrere Möglichkeiten zur Weiterentwicklung des Mobilitätsgesetzes:
1. Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs: Wir wollen sicherstellen, dass es an allen Bahnhöfen im Land mindestens einmal pro Stunde von Montag bis Sonntag ein öffentliches Verkehrsangebot gibt. Gleiches gilt für die Anbindung der Bahnhöfe und Orte mit dem ÖPNV. Besonders stark frequentierte Strecken sollen weiter verbessert werden.
2. Förderung nachhaltiger Mobilität: Der Ausbau der PlusBus-Linien soll fortgesetzt werden, um eine schnelle Anbindung der Orte untereinander zu gewährleisten. Zudem investieren wir gleichberechtigt in alle Verkehrsarten.
3. Digitale Infrastruktur: Gute Mobilfunk- und Internetverbindungen auf allen Verkehrswegen sind essenziell. Gutes WLAN in Zügen soll zum Standard gehören.
4. Verzahnung der Planungsregionen: Eine enge Zusammenarbeit mit Berlin und den umliegenden Regionen ist notwendig, um Infrastrukturprojekte effizienter umzusetzen. Eine gemeinsame Strukturförderung soll die Akteure aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft vernetzen.
Das Mobilitätsgesetz ist ein großer Erfolg und wir sind dem dahinterstehenden Bündnis von Verbänden, Gewerkschaften und Initiativen sehr dankbar für Ausdauer und Beharrlichkeit, mit der es der Landesregierung diesen Meilenstein abgerungen hat. Wir wissen um die Abstriche, die dabei gemacht werden mussten und hätten uns deutlich mehr vorstellen können, als die rot-schwarz-grüne Koalition zu beschließen bereit war. Dennoch stehen wir hinter dem Mobilitätsgesetz und haben ihm im Landtag zugestimmt.
Aufgabe des nächsten Landtags wird es nun sein, einerseits die Umsetzung des Mobilitätsgesetzes zu ermöglichen (insbesondere durch die Bereitstellung von Finanzmitteln) und zu kontrollieren (z.B. hinsichtlich der Erarbeitung des landesweiten Bahn-Bus-Netzes und des Radnetzes Brandenburg). Andererseits muss das Gesetz nachgeschärft und ergänzt werden. Unter anderem sollte das Gesetz über den öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV-Gesetz) in das Mobilitätsgesetz integriert werden. Es braucht landesweite Mindeststandards für Fahrpläne und klare Zuständigkeiten für Radwege. In diesem Zusammenhang denken wir auch darüber nach, den kommunalen Nahverkehr zur Pflichtaufgabe für unsere Landkreise und kreisfreien Städte zu machen. Wir wollen außerdem auch einen Abschnitt zum Güterverkehr im Mobilitätsgesetz ergänzen.