Kreisgruppe Brandenburg / Havel
Peter Reck, Leiter der Fachgruppe Straßen und Brücken der Stadt Brandenburg, hat uns und dem ADFC im Auftrag des Oberbürgermeisters Steffen Scheller in Sachen August-Bebel-Straße geantwortet. Die Antwort ist enttäuschend.
Nachdem Herr Reck am 11.03.2020 im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr die gemeinamen Planungen von Stadt und Landesbetrieb Straßenwesen für den Ausbau der B102 vorgestellt hatte (Bericht in der MAZ), hatten sich die lokalen Gruppen von ADFC und VCD zu Wort gemeldet. Der ADFC hatte Widerspruch mit einem offenen Brief eingelegt, in dem ausführlich alle Einwände erläutert werden. Wir hatten einen Bericht sowie eine Ergänzung auf unserer Homepage veröffentlicht, und unsere Kritikpunkte auch als Brief an die Stadt und den Landesbetrieb gerichtet.
Nun ist sowohl bei ADFC als auch VCD eine Antwort von Herrn Reck eingetroffen (datiert vom 30.04., Poststempel vom 06.05., siehe ”Dateien” am Ende des Artikels), die absolut enttäuschend ist und einer weitgehenden Missachtung unserer Argumente gleichkommt. Der vorhandene Zweirichtungsradweg, der eine gute und sichere Verbindung zur Gördenbrücke herstellt, soll nicht erhalten bleiben. Keine unserer Fragen wird explizit beantwortet, insbesondere auf die Fragen zur Schulwegsicherheit und den Belangen des Anliegers Blitz-Kurier wird mit keinem Wort eingegangen.
Die Abschaffung des Zweirichtungsradweg in der August-Bebel-Straße wird von Herrn Reck mit Ausführungen zu Sicherheitsnachteilen von Zweirichtungsradwegen im Allgemeinen begründet, auf die spezielle Situation vor Ort geht er nicht ein. Das ist zu kurz gedacht, denn auch wenn es Gründe geben mag, Zweirichtungsradwege im innerstädtischen Bereich zu vermeiden, sprechen doch alle konkreten Umstände an der August-Bebel-Straße dafür, den Zweirichtungsradweg hier beizubehalten:
Diese zwei Einmündungen und die Kreuzung an der Fontanestraße lassen sich sehr wohl auch für einen Zweirichtungsradweg signaltechnisch einfach sichern, wenn der Wille zur Verbesserung der Verkehrssicherheit besteht. Für die beiden Einmündungen schlagen wir Lichtsignalanlagen (Ampeln) vor, die für den Verkehr auf dem Zweirichtungsradweg standardmäßig “grün” zeigen und nur bei Kreuzungsbedarf des KFZ-Verkehrs auf “rot” schalten (z.B. an dieser Stelle in Münster verwirklicht). Für die Kreuzung mit der Fontanestraße sollte eine “Konfliktschaltung”, bei der geradeaus fahrende Radfahrer und abbiegende KFZ gleichzeitig “grün” haben, vermieden werden.
Dass die Bereitschaft besteht, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer höher zu gewichten als die Flüssigkeit des KFZ-Verkehrs, entnehmen wir der lobenswerten Ankündigung, die Lichtsignalanlage an der Haltestelle “August-Bebel-Straße” so zu programmieren, dass “die Wartezeit für querende Fußgänger und Radfahrer minimiert wird, auch wenn das zu Lasten der Grünen Welle geht”.
Letztere Aussage ist, zusammen mit der Ankündigung, die Drängelgitter an der Haltestelle “August-Bebel-Straße” zu entfernen und die Aufstellflächen zu vergrößern, der einzige Lichtblick des Schreibens. Diese Maßnahmen sind aber letztlich Kosmetik, welche die zentrale Fehlentscheidung (Abschaffung des Zweirichtungsradwegs) nicht ausgleichen können.
Die im Schlussatz versprochene zweite Querung “in der direkten Verlängerung der Straße Am Gallberg” wurde von uns nicht gefordert und ist bei Erhalt des Zweirichtungsradwegs auch nicht notwendig. (Was von den Versprechungen der Stadt in Sachen Radverkehr zu halten ist, kann man aktuell in der Bauhofstraße sehen: versprochen war ein Geh- und Radweg mit 3,25m Breite, gebaut wurde nur ein 2m breiter Gehweg, mit nun katastrophaler Sicherheitslage für Radfahrer auf der Fahrbahn - ausführliche Stellungnahme hier.)
Auch mit diesen kleinen Anpassungen stellen für uns die Planungen einen fatalen Fehler dar, bei dem alle Anforderungen für Radverkehrsnetze (Zusammenhang, Direktheit, Attraktivität, Sicherheit, Komfort) außer Acht gelassen werden.