Kreisgruppe Brandenburg / Havel
Nach der Fertigstellung des Gehwegs an der Westseite der Bauhofstraße zwischen Trauerberg und Hausmannstraße hat die Stadt auf beiden Fahrbahnen einen sogenannten "Schutzstreifen" markieren lassen, der sich zwischen einer Parkspur und dem KFZ-Fahrstreifen befindet.
Zum Parkstreifen hin fehlt eine Sperrfläche, die verhindert, dass man als Radfahrer im Türbereich der parkenden KFZ unterwegs ist. Wenn man also als Radfahrer ausreichend Abstand zu den parkenden KFZ hält, muss man praktisch auf dem linken Rand des "Schutzstreifens" fahren. Damit bleibt aber zu wenig Abstand zu den KFZ auf dem Fahrstreifen. Die Rest-Fahrbahn ist nicht breit genug, um KFZ das Überholen von Radfahrern mit dem vorgeschriebenen Abstand von 1,5m zu ermöglichen (dieser Abstand wurde in der kürzlich in Kraft getretenen StVO-Novelle nun explizit festgeschrieben, galt aber auch schon zuvor). Also gibt es hier faktisch ein Überholverbot, an das sich aber wohl nur wenige KFZ-Fahrer halten werden.
Als Radfahrer hat man auf diesem "Schutzstreifen" also die Wahl zwischen Pest und Cholera: soll man genügend Abstand zu den mit 50km/h überholenden KFZ halten, oder doch lieber in einem Bereich fahren, in dem eine sich öffnende Autotür die Fahrt und die Gesundheit jäh beenden kann? Auch die MAZ bezeichnet in ihrer Berichterstattung vom 8.5. diesen Weg als “beängstigend – für Rad- wie für Autofahrer”.
Ich fürchte wirklich, dass ein schwerer Unfall hier nur eine Frage der Zeit ist. Nicht ohne Grund sind solche zu schmalen "Fahrradstreifen" in Belgien auch als "Moordstrookje" bekannt - d.h. Todesstreifen.
Was haben sich die Verantwortlichen bloß dabei gedacht? "Fahrradfreundlich" sieht jedenfalls anders aus.



