Landesverband Brandenburg
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In einem offenen Brief fordert das Klimabündnis Brandenburg heute zusammen mit 39 Organisationen und 43 Personen aus Wissenschaft, Landwirtschaft und der Stakeholderbeteiligung den Stopp der Klimaplan-Blockade durch Ministerpräsident Dietmar Woidke.
Nach jahrelanger Arbeit der zuständigen Ministerien und nachdem alle Regierungsfraktionen zugestimmt haben, blockiert Ministerpräsident Woidke seit Dezember die Verabschiedung des Klimaplans. Dabei braucht Brandenburg dringend einen Fahrplan in die Zukunft. Außer Sachsen und Sachsen-Anhalt haben alle Bundesländer sogar schon ein Klimaschutzgesetz oder haben zumindest das Gesetzgebungsverfahren dazu angestoßen. Brandenburg ist damit trauriges Schlusslicht. Der Klimaplan stellt einen abgestimmten guten Kompromiss der beteiligten Fachministerien, Verbände und Unternehmensvertretungen dar und zeigt, wie Brandenburg zukunftstauglich gemacht werden kann.
Die Blockade des Klimaplans ist nicht nur peinlich, sondern führt auch zu Politikverdrossenheit und Verunsicherung. Zwei Dinge, die Brandenburg so kurz vor den Wahlen auf keinen Fall gebrauchen kann.
Hier geht es zu unserer aktuellen Pressemitteilung und zum offenen Brief.
In Baden-Württemberg wird der Klimaschutz seit Juli 2013 in einem eigenen Gesetz geregelt. Im Februar 2023 wurde das Gesetz überarbeitet und zu einem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz weiterentwickelt.
Am 1. Januar 2021 trat erstmals ein Bayerisches Klimaschutzgesetz (BayKlimaG) in Kraft. Zum 1. Januar 2023 wurde es novelliert.
Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln) am 10. September 2021 in Kraft getreten
Das Bremer Klimaschutz- und Energiegesetz (BremKEG) von 2015 wurde am 28. März 2023 geändert und überarbeitet.
Im Dezember 2023 hat die Hamburger Bürgerschaft das Klimaschutzstärkungsgesetz verabschiedet. Mit diesem Gesetz wird das Hamburger Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG), das im Jahr 2020 bereits umfassend novelliert wurde, fortentwickelt. Das neue HmbKliSchG ist zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten.
Das Hessische Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (Hessisches Klimagesetz – HKlimaG) wurde am 26. Januar 2023 verabschiedet
Die Landesregierung hat 1997 das erste Klimaschutzkonzept veröffentlicht. Gerade wird ein Klimaschutzgesetz erarbeitet.
Das Niedersächsische Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels (Niedersächsisches Klimagesetz - NKlimaG) vom 10. Dezember 2020 wurde zuletzt am 12. Dezember 2023 geändert.
Das Klimaschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen von 2013 wurde zuletzt 2021 novelliert und deutlich verschärft. Die Landesregierung hat am 13.6.2023 ein Klimaschutzpaket mit Eckpunkten für eine weitere Novelle des Klimaschutzgesetzes beschlossen.
Als eines der ersten Bundesländer hat Rheinland-Pfalz 2014 ein Klimaschutzgesetz verabschiedet. Es wird aktuell überarbeitet.
Das Saarländische Klimaschutzgesetz – (SKSG) wurde am 12. Juli 2023 verabschiedet.
Im Juni 2021 hat Sachsen das Energie- und Klimaprogramm (KEP) beschlossen.
Seit dem 21.06.2023 hat Sachsen-Anhalt einen Klima-Aktionsplan.
Am 17. Dezember 2021 ist die Novellierung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG) in Kraft getreten.
Mit Beschluss des Landtags hat Thüringen am 14.12.2018 das Thüringer Klimagesetz (ThüKliG) verabschiedet.