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Klimaplan-Brandenburg: Mehr Tempo und Verbindlichkeit – bitte!

Nach wochenlanger Blockade durch Ministerpräsident Woidke, wurde heute endlich der Klimaplan für Brandenburg beschlossen. Zu spät und zu unkonkret.

 

Nach massivem Druck aus der Zivilgesellschaft, hat Ministerpräsident Woidke endlich seine Blockadehaltung aufgegeben, sodass der Klimaplan am 5. März endlich vom Kabinett verabschiedet werden konnte. Damit werden zumindest die im Sommer 2022 beschlossenen Sektorziele mit Maßnahmen und Meilensteinen unterlegt. Aber der vorgelegte Klimaplan ist eine Sammlung von Kompromissen: Wichtige Maßnahmen aus dem wissenschaftlichen Gutachten zum Klimaplan und dem breiten Beteiligungsprozess wurden im Alleingang von Woidke heraus gekürzt. Der Klimaplan wird der im wissenschaftlichen Gutachten dargelegten Notwendigkeit zum Handeln damit nicht mehr gerecht.

Der VCD und das Bündnis Verkehrswende Brandenburg haben die Klimaziele zumindest im Mobilitätsgesetz verankern können. Um auch die anderen Landesgesetze auf Klimakurs zu bringen, sieht der Klimaplan einen Klimacheck vor. Doch der ist unverbindlich, denn zum einen ist unklar, wann er in die gemeinsame Geschäftsordnung aufgenommen wird und zum anderen wird es den federführenden Behörden selbst überlassen, ob sie ihn durchführen.

Damit bleibt Brandenburg bei der Klimapolitik trauriges Schlusslicht. Hier die ausführliche Pressemitteilung des Klimabündnisses.

Als eines von 8 Handlungsfeldern behandelt der Klimaplan auch den Verkehr und die Mobilität. Das sind die wichtigsten Aussagen:

Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)

Allgemein soll der ÖPNV für die breite Masse attraktiv werden; das bedeutet, er ist angebotsorientiert und kommt den Bedürfnissen der verschiedenen Nutzendengruppen entgegen. Besonders zu berücksichtigen sind hierbei Mobilitätsbedürfnisse, die verschiedene Arten des Transports (Zug, S-Bahn, Busse...) voraussetzen. Um diese zu erfüllen, sind zusätzlich zum bestehenden ÖPNV neue Mobilitätsangebote inklusive neuer, innovativer Bedienformen geplant. Diese sollen gefördert werden. Um die Intermodalität weiter zu fördern, soll für Brandenburg eine attraktive, leicht verständliche Tarifgestaltung bereitgestellt werden. Außerdem werden die Auswirkungen des neuen Deutschlandtickets auf die Tariflandschaft beobachtet und bewertet. Ziel ist weiterhin, den ÖPNV zuverlässig und barrierefrei zu machen und digitale Mobilitätsplattformen verkehrsmittelübergreifend weiterzuentwickeln.

Antriebswende im ÖPNV

Zur Erreichung des Ziels der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 gilt es, im ÖPNV die Umstellung auf alternative Antriebe voranzutreiben. Um sowohl im ÖPNV sowie im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) die Antriebswende umzusetzen, treibt Brandenburg zusammen mit dem Bund die notwendige Elektrifizierung von Schienenstrecken weiter voran. Ab 2037 wird die Dekarbonisierung des SPNV abgeschlossen und somit der Verzicht auf Dieselantrieb erreicht sein. Die Landesregierung setzt weiterhin ein Projekt zum Einsatz von Zügen mit Brennstoffzellenantrieb auf der Linie RB 27 in Brandenburg (Heidekrautbahn) um. Im Busverkehr findet ein schrittweiser Umstieg auf Elektro-Antriebe (batterieelektrisch oder Oberleitungs-Busse) oder auf Wasserstoffantriebe statt. Für den Umstieg werden sowohl die Fahrzeuganschaffungen als auch Investitionen in eine entsprechende Infrastruktur gefördert. Das Land erarbeitet hierfür eine Förderrichtlinie, die die Angebote des Bundes ergänzen soll.

Verringerung des Motorisierten Individualverkehrs (MIV)

Um die Verkehrswende umzusetzen, bedarf es einer Reduktion des MIV. Das Mobilitätsverhalten ist maßgeblich von der Siedlungsstruktur abhängig. Deswegen sind kompakte Siedlungsstrukturen mit entsprechenden Nahversorgungsangeboten beziehungsweise Nutzungsmischung in Städten und Gemeinden wichtig. Zukünftig werden die Siedlungs- und Verkehrsplanung noch stärker miteinander verzahnt. In einem sogenannten „Mobilitätscheck“ werden von den Planungsverantwortlichen die Auswirkungen geplanter Siedlungsvorhaben auf den Verkehr geprüft und die Planungen gegebenenfalls angepasst. Außerdem fördert das Land Park-and-Ride und Sharing-Angebote. Bei der Überarbeitung des „Leitfadens für Gestaltung von Ortsdurchfahrten im Land Brandenburg“ werden klimarelevante Vorgaben und Standards, die in Planung und Entwurf einer Ortsdurchfahrt einfließen, berücksichtigt.

Das Land Brandenburg stimmt sich mit den anderen Ländern sowie mit dem Bund ab, wie Geschwindigkeitsbeschränkungen sowie eine entsprechende Anpassung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften aussehen kann. Der Bund analysiert hierzu die Auswirkungen der Herabsetzung von Höchstgeschwindigkeiten in der Straßenverkehrsordnung.

Förderung des Fuß- und Radverkehrs

Für die Steigerung des Fuß- und Radverkehrs braucht es eine entsprechende Infrastruktur, so zum Beispiel eine kompakte Siedlungsstruktur sowie eine Nutzungsmischung. Es werden sichere innerörtliche Fuß- und Radwege benötigt sowie Abstellanlagen. Hierbei ist mit Blick auf das intermodale Verkehrsverhalten die Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln zu berücksichtigen. Das Land konzipiert zusammen mit den Kommunen ein baulastträgerübergreifendes „Radnetz Brandenburg“ – ein durchgängiges, komfortables, ganzjährig befahrbares Fahrradnetz. Das Land entwickelt mit den Kommunen eine übergeordnete Kommunikations- und Informationsstrategie, um eine lebendige Rad- und Fußverkehrskultur im Land Brandenburg zu schaffen.

Umweltgerechte Gestaltung des Güter- und Wirtschaftsverkehrs

Beim Güter- und Wirtschaftsverkehr sollen Anreize geschaffen werden für eine Verlagerung auf die Schiene und für die Umstellung auf alternative Antriebe.

Luftverkehr

Langfristiges Ziel ist die CO?-Neutralität des Luftverkehrs durch synthetische Kraftstoffe und die Verlagerung innerdeutscher bzw. innereuropäischer Flüge auf die Schiene.

Der Klimaplan ist hier in voller Länge nachzulesen.

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