Brandenburg

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Frage 5: Der kommunale ÖPNV in Brandenburg steht erheblichen Finanzierungsproblemen gegenüber. Wie sollte das Land Brandenburg konkret die kommunalen Aufgabenträger beim Ausbau des Verkehrsangebotes und der Umsetzung der „Clean Vehicle Directive“ unterstützen?

Das sagt die CDU

Das Bundes-Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge setzt die europäische Richtlinie Clean Vehicles Directive (CVD) um. Dies ist eine gesetzlich geschaffene Pflicht-Aufgabe, die insbesondere auf kommunaler Ebene die Umsetzung finden wird, nämlich bei den Verkehrsbetrieben, die in der Folge ihre Fahrzeuge umrüsten oder neu anschaffen.

Um die kommunale Ebene bei dieser Aufgabe finanziell zu unterstützen, bietet das Land seit einiger Zeit einem Förderprogramm an, dass die Bundesförderung ergänzt. Uns ist bewusst, dass die Umsetzung in der Kürze der Zeit eine starke Herausforderung darstellt – neben Fahrzeugen sind auch infrastrukturelle Investitionen (insbes. Tank-/Ladeinfrastruktur) zu leisten. Auch hier werden die Kommunalen Aufgabenträger nicht im Regen stehen gelassen, sondern mit einem extra Programm geholfen.

Im Schienenverkehr wird Brandenburg ab 2037 auf den Dieselantrieb verzichten. In der Zukunft werden erstmals in größerem Maßstab akkuelektrische & wasserstoffelektrische Fahrzeuge zum Einsatz kommen – z. B. auf Heidekrautbahn. Auch der Biokraftstoff (HVO: „Hydrotreated Vegetable Oil“) kommt zum Einsatz (Prignitz-Express).

Das sagt die FDP

Brandenburg ist nur so stark und leistungsfähig wie seine Kommunen. Wir werden die Aufgaben der staatlichen Ebenen und die damit verbundene Finanzierung reformieren. Dabei respektieren wir die Kreisgrenzen und werden die Verwaltung dezentraler, digitaler und bürgernäher aufstellen. Aufgaben, die an Kommunen abgegeben werden, müssen vollständig ausfinanziert werden. Wir werden die Landeszuweisungen zukünftig anhand der tatsächlichen Aufwendungen der Kommunen berechnen und nicht wie bisher anhand von Planzahlen. Darüber hinaus werden wir eine automatische Anpassung an inflationsbedingte Kostensteigerungen einführen. Mittel, die von der Bundesebene für die Erfüllung von Aufgaben in den Kommunen bereitgestellt werden, müssen in voller Höhe durch das Land an die Kommunen weitergegeben werden.

Das sagen Die Grünen

Über das ÖPNV-Gesetz gibt das Land Gelder an die Landkreise und kreisfreien Städte, sowohl für den Betrieb, als auch für Investitionen. Zwar ist es uns gelungen, dass die Mittel jährlich steigen, dennoch ist der Anteil der kommunalen Familie an der Gesamt-Finanzierung gestiegen. Das Land muss hier dringend weiteres Geld zur Verfügung stellen. Es ist allerdings auch absehbar, dass es neben den Fahrgeldeinnahmen und den Geldern von Land und Kommunen weitere Finanzierungsquellen braucht. Hier wollen wir die Diskussion um eine Dritte Finanzierungssäule weiter vorantreiben.

In der ablaufenden Legislaturperiode haben wir bereits den Kommunen die Möglichkeit eröffnet, die Gebühren für Anwohnerparken deutlich zu erhöhen und auch die Ablösegelder für in Stellplatzsatzungen geforderte, aber nicht gebaute Parkplätze für den ÖPNV zu nutzen. Letztlich wären für uns aber auch Unternehmensabgaben wie in Frankreich oder die Finanzierung über Gebühren mit Fixpreisen und variablen Preisen wie zum Beispiel bei der Müllabfuhr denkbar. Dabei braucht es allerdings Lösungen, die flächendeckend anwendbar sind, um die Schere beim ÖPNV zwischen armen und reicheren Landkreisen nicht weiter zu öffnen, sondern eher zu schließen.

Das sagen die Linken

Wir wollen den ÖPNV mit Straßenbahnen und Bussen zu einer kommunalen Pflichtaufgabe machen. Damit verbunden wäre eine Ausfinanzierung durch das Land, aber auch die Einführung einheitlicher Mindestbedienstandards in ganz Brandenburg, verpflichtende Nahverkehrsbeiräte in allen Landkreisen und kreisfreien Städten u.a.m. Kurzfristig sollten die Zuschüsse an die kommunalen Aufgabenträger so erhöht werden, dass nicht nur das Bestandsangebot gesichert, sondern auch ein Ausbau stattfinden kann. Darüber hinaus muss die Förderung des Landes für die Beschaffung neuer Straßenbahnen und Busse unbedingt fortgesetzt und aufgestockt werden, um die Flotten sauber, modern und damit attraktiv für die Fahrgäste zu erneuern. Die Übernahme überregional bedeutsamer Buslinien in die Aufgabenträgerschaft des Landes (siehe Antwort zu Frage 6) kann die Kommunen zugleich entlasten.

Das sagt die SPD

Wir haben gesetzliche Mindestbedienstandards für den Öffentlichen Personennahverkehr festgelegt. Mit einer großen finanziellen Kraftanstrengung wollen wir sie gemeinsam mit den Kommunen und Verkehrsunternehmen mit Leben erfüllen. Wir werden mit einer Novellierung des ÖPNV-Gesetzes die Träger des ÖPNV dabei unterstützen, ihr Angebot auszubauen und attraktive Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten zu sichern. Ein möglichst flächendeckendes Angebot sowie sinnvolle Takt-Verknüpfungen zwischen Bus und Bahn sind dabei selbstverständlich. Wir werden die bereits begonnene Unterstützung von Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit im Rahmen der ÖPNV-Gesetzesnovelle fortsetzen.

Tipp

Die Antworten zu den Themen Energie, Klima- und Naturschutz sowie Beteiligung

 

findet ihr gebündelt auf den Seiten des Klimabündnisses Brandenburg.

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